Stundensatz: 75,00 Euro (netto)
Mahnbescheidsantrag: 0,3-fache Verfahrensgebühr, siehe Nr. 3404, 3403 VV RVG aus dem Streitwert
Vollstreckungsbescheidsantrag:0,3-fache Verfahrensgebühr, siehe Nr. 3404, 3403 VV RVG aus dem Streitwert
Kostenfestsetzungsantrag / Kostenausgleichsantrag: 0,3-fache Verfahrensgebühr, siehe Nr. 3404, 3403 VV RVG aus dem Streitwert (bei mehreren Streitwerten aus dem höchsten)
Sonstige Auslagen: nach tatsächlichem Anfall
Individuelle Vereinbarungen sind nach Absprache gerne möglich.