Preise

Stundensatz: 75,00 Euro (netto)

Mahnbescheidsantrag: 0,3-fache Verfahrensgebühr, siehe Nr. 3404, 3403 VV RVG aus dem Streitwert

Vollstreckungsbescheidsantrag:0,3-fache Verfahrensgebühr, siehe Nr. 3404, 3403 VV RVG aus dem Streitwert

Kostenfestsetzungsantrag / Kostenausgleichsantrag: 0,3-fache Verfahrensgebühr, siehe Nr. 3404, 3403 VV RVG aus dem Streitwert (bei mehreren Streitwerten aus dem höchsten)

Sonstige Auslagen: nach tatsächlichem Anfall

Individuelle Vereinbarungen sind nach Absprache gerne möglich.